Risiko: Anschlussfinanzierung – wenn die Immobilienfinanzierung ausläuft

Zu Beginn einer Immobilienfinanzierung vereinbaren Bank und Immobilienkäufer meist eine Kreditlaufzeit von fünf bis zehn Jahren. In dieser Zeit kann die Bank den Zinssatz nicht ändern. Wenn der Kreditvertrag ausläuft, muss der Käufer die restliche Darlehenssumme zahlen. Alternativ bieten Banken oft einen Anschlussvertrag – meist mit einem geänderten Zinssatz an.

Zu Beginn einer Immobilienfinanzierung vereinbaren Bank und Immobilienkäufer meist eine Kreditlaufzeit von fünf bis zehn Jahren. In dieser Zeit kann die Bank den Zinssatz nicht ändern. Wenn der Kreditvertrag ausläuft, muss der Käufer die restliche Darlehenssumme zahlen. Alternativ bieten Banken oft einen Anschlussvertrag – meist mit einem geänderten Zinssatz an.

Bei den Verhandlungen über diesen Anschlussvertrag kann es zu bösen Überraschungen kommen. Wie bei einem Ehepaar aus Hessen. Dieses hatte vor 10 Jahren einen Kredit aufgenommen, der jetzt ausläuft. Jetzt forderte die Bank eine Selbstauskunft der beiden an, weil für den Anschlussvertrag die Kreditwürdigkeit sichergestellt sein müsse. Die Bank bezog sich auf ihre gesetzliche Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Da bei beiden in gut zwei Jahren die Rente ansteht, stehen die Kreditwürdigkeit und der Anschlussvertrag jetzt auf der Kippe.

Tipp:
Wer schon bei der Erstfinanzierung eine längere Zinsbindung bis zum Renteneintritt oder darüber hinaus vereinbart, schafft sich Sicherheit und Flexibilität zugleich. Sicherheit in puncto Zinssatz, Flexibilität, weil Hypothekenkredite, die länger als zehn Jahre laufen, nach Ablauf dieser zehn Jahre mit einer Frist von sechs Monaten kündbar sind – und das ohne Entschädigung.

Hintergrund:
Bevor eine Bank einen Kredit vergibt, muss sie sicher gehen, dass der Kreditnehmer das Geld auch zurückzahlen kann. Früher haben die Banken eher selten einen Selbstauskunftsbogen verschickt. Normalerweise nur dann, wenn es Hinweise darauf gab, dass sich die Vermögensverhältnisse verschlechtert haben. Wenn der Wert der Immobilie stimmte, war die Anschlussfinanzierung meist kein Problem. Inzwischen gibt es aber neue gesetzliche Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Damit entscheiden die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, ob ein Kredit gewährt wird.

Verfasser: Verbraucherzentrale Hessen e.V., Große Friedberger Str. 13-17, 60313 Frankfurt, www.verbraucherzentrale-hessen.de.

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