Häufig gestellte Fragen

01.
Wo ist der Unterschied zwischen der Familienkarte Hessen und der FamilienApp Hessen?
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Die FamilienApp Hessen ersetzt die bisherige Familienkarte Hessen im Scheckkartenformat. Diese wird nicht mehr produziert. Alle Angebote und Leistungen der bisherigen Karte gelten in der App weiter fort. Die Homepage wird sukzessive überarbeitet.

02.
Was kostet die FamilienApp Hessen?
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Die FamilienApp Hessen ist kostenlos.

03.
Wer kann die FamilienApp Hessen nutzen?
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Alle Eltern, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt und deren Hauptwohnsitz in Hessen liegt. Der Familienstand spielt dabei keine Rolle. Bezugsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Juristische Personen (Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts) können die App bzw. die enthaltenen Leistungen nicht nutzen.

Für eine Nutzung der FamilienApp Hessen muss sich jeder Partner im App Store die App runterladen und mit einer separaten E-Mail-Adresse in der FamilienApp Hessen anmelden. Eine Zweitregistrierung in einer App ist nicht möglich.

04.
Welche Vorteile habe ich durch die FamilienApp Hessen?
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Über die Karte sind Sie und Ihr Kind automatisch und kostenlos unfallversichert, wenn Sie zum entsprechenden Personenkreis (Kinder bis zur Einschulung und der betreuende (nicht berufstätige) Elternteil in den ersten drei Lebensjahren des Kindes) zählen.
Darüber hinaus können Sie alle Angebote unserer Kooperationspartner nutzen.

05.
Kann ich die FamilienApp Hessen auch nutzen, wenn mein Kind bereits volljährig ist, aber noch studiert?
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Nein, die FamilienApp Hessen können nur Familien mit Kindern unter 18 Jahren beantragen.

06.
Kann man die FamilienApp Hessen auch nutzen, wenn der Zweitwohnsitz in Hessen liegt (Erstwohnsitz im Ausland oder einem anderen Bundesland)?
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Nein, die FamilienApp Hessen können nur Familien mit Hauptwohnsitz in Hessen nutzen. Die Partner prüfen anhand von Ausweisdokumenten die Berechtigung der Inanspruchnahme. 

07.
Kann mein Kind auch alleine die Vorteile der FamilienApp Hessen nutzen?
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Nein, um alle Vorteile der FamilienApp Hessen nutzen zu können, muss der Inhaber dabei sein.

08.
Müssen beide Elternteile den gleichen Wohnsitz haben?
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Nein, solange beide in Hessen wohnen, sind beide berechtigt, die FamilienApp Hessen zu nutzen.

09.
Können Alleinerziehende mit Kind/ern die FamilienApp Hessen nutzen?
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Ja, natürlich sind die Leistungen der FamilienApp Hessen auch für Alleinerziehende verfügbar.

10.
Können geschiedene oder getrennt lebende Elternteile die FamilienApp nutzen?
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Ja, wenn beide Elternteile Erziehungsberechtigte des Kindes sind und ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben.

11.
Was ist eine Familie im Sinne der FamilienApp Hessen?
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Familie ist überall da, wo Kinder unter 18 Jahren sind. Der Familienstand spielt dabei keine Rolle. Bezugsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Juristische Personen (Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts) können die Leistungen der App nicht nutzen. 

 

12.
Wo und wie kann ich die FamilienApp Hessen nutzen?
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Hier finden Sie alle Anwendungsbereiche der FamilienApp Hessen.

13.
Wie komme ich in den Mitgliederbereich der Homepage?
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Der geschützte Mitgliederbereich ist ausschließlich für die Inhaberinnen und Inhaber der FamilienApp Hessen angelegt. Diese verwenden bitte für den Zugang ihre Mitgliedsummer und das individuelle Passwort. Vor dem ersten Login erhalten Sie per Mail ein automatisch generiertes Passwort, welches nach der erstmaligen Anmeldung geändert werden sollte.

14.
Wo kann ich Änderungen meiner Kontaktdaten mitteilen?
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Bitte verwenden Sie dazu den geschlossenen Mitgliederbereich.

Sie können alternativ eine entsprechende Nachricht an das Team der FamilienApp Hessen senden: Online per E-Mail an familienapp@hessen-agentur.de oder unter Verwendung des Kontaktformulars, auf dem Postweg an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, Sonnenberger Straße 2/2a, 65193 Wiesbaden.

15.
Ich habe mein Passwort vergessen. Was soll ich tun?
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Hier können Sie ein neues Passwort für den Onlinebereich der FamilienApp Hessen beantragen.

16.
Wo kann ich sehen, welche Partner beteiligt sind?
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Auf der Partnerseite der Homepage der FamilienApp Hessen finden Sie alle beteiligten Partner.

17.
Woran erkenne ich einen Partnerbetrieb?
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Ein Aufkleber der FamilienApp Hessen zeichnet Partnerunternehmen an den jeweiligen Standorten aus. Bei Internetshops finden Sie das Logo der FamilienApp Hessen auf deren Homepage.

Alle aktuellen Partner der FamilienApp Hessen finden Sie auf der Partnerseite der FamilienApp Hessen www.familienkarte.hessen.de/Partner.

18.
Wie lange ist die FamilienApp Hessen gültig?
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Die Dauer der Gültigkeit richtet sich nach dem Alter des jüngsten im Haushalt lebenden Kindes.

19.
Wenn ich Kritik an einem Vorteilsgeber habe, an wen kann ich mich wenden?
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Bitte wenden Sie sich in einem konkreten Fall über die Partnerhomepage direkt an das Unternehmen.

Sie können sich auch an das Team der FamilienApp Hessen wenden, entweder online über das Kontaktformular bzw. per E-Mail an familienapp@hessen-agentur.de oder auf dem Postweg an folgende Adresse: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Sonnenberger Straße 2/2a, 65193 Wiesbaden.

20.
Erhalten die Großeltern bei einem Ausflug mit der FamilienApp Hessen Ermäßigungen?
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Das ist abhängig vom Angebot des Partnerunternehmens.

21.
Kann ich die Vorteile der FamilienApp Hessen und der E-Card addieren, wenn ein Partner beides akzeptiert?
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Nein, es können immer nur die Vorteile von einem Anbieter genutzt werden.

22.
Kündigung der Mitgliedschaft FamilienApp Hessen
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Wenn Sie aus Hessen wegziehen oder Ihre Familienkarte Hessen nicht mehr nutzen möchten, können Sie Ihre Daten selbst in Ihrem Datensatz im geschlossenen Mitgliederbereich löschen.

Auf der Homepage:

• Anmeldung im internen Mitgliederbereich
• „Mein Profil“ auswählen
• Auswahlfeld „Ich möchte meine Daten löschen.“ anklicken (ganz unten)
• Daten Absenden

In der App:

• Anmelden
• Mitgliederbereich öffnen
• Mit dem Symbol ganz unten öffnet sich die Menüauswahl
• Feld „Meine Daten löschen“ anklicken und durchführen.


Da wir stets daran interessiert sind, die Angebote und Leistungen der FamilienApp auszubauen und zu optimieren, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, aus welchem Grund Sie Ihre FamilienApp Hessen nicht mehr nutzen möchten. 

23.
Was kostet die Unfallversicherung?
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Die Prämie für die Unfallversicherung trägt das Land Hessen für Sie. Ihnen entstehen keine Kosten.

24.
Mehr zur Unfallversicherung...
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Für weitere Informationen zur Unfallversicherung klicken Sie bitte hier.

25.
Wer ist zuständig für Anfragen zur Versicherung?
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Anfragen zur Versicherung richten Sie bitte direkt an unseren Partner, die SV Sparkassenversicherung. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der FamilienApp Hessen unter Versicherungsschutz.

26.
FamilienApp Hessen auch für Flüchtlingsfamilien
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Flüchtlingsfamilien können nach dem Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung mit der Zuweisung in eine Kommune (landesinterne Verteilung) die FamilienApp Hessen runterladen und nutzen, wenn mind. ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt und sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen haben.

27.
Folgen von Zeckenbissen (FSME) und von Kinderlähmung sind in der Unfallversicherung für FamilienApp Inhaberinnen und Inhaber eingeschlossen
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Der Unfallversicherungsschutz im Rahmen der FamilienApp Hessen beinhaltet eine kostenlose Basis-Unfallversicherung für Kinder von der Geburt bis zur Einschulung sowie eine kostenlose Basis-Unfallversicherung für nicht berufstätige hessische Elternteile/Alleinerziehende, die eine gültige Familienkarte Hessen besitzen und ihre Kinder in deren ersten drei Lebensjahren selbst betreuen.

Als besonderes Plus sind über ein Unfallereignis hinaus die Folgen von Zeckenbissen (FSME) und von Kinderlähmung in den Versicherungsschutz eingeschlossen – und zwar auch dann, wenn die Infektion nicht durch einen bedingungsgemäßen Unfall erfolgte oder der Infektionsweg nicht bekannt ist.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Unfallversicherung im Rahmen der FamilienApp Hessen finden Sie hier.
Hier finden Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen.

28.
Elterngeld für Zwillinge
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Eltern von Zwillingen, die vor der Geburt berufstätig waren, können ggf. doppeltes Elterngeld beziehen. Wenn z. B. beide Eltern vierzehn Monate lang für die Betreuung der Kinder frei nehmen, haben auch beide parallel Anspruch auf Elterngeld in voller Höhe. So ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts Ende Juni 2013 (AZ: B 10 EG 8/12 R u. B 10 EG 3/12 R).

Jeder der beiden Eltern kann für eines der beiden Kinder und dessen Betreuung für zwölf Monate 65 Prozent (bei niedrigem Verdienst 67 Prozent) seines entgangenen Nettolohns (maximal 1.800 Euro) an Elterngeld beanspruchen und im Anschluss für das jeweils andere Kind die zwei „Partnermonate“ geltend machen.

Zusätzlich steht auch der Mehrlingszuschlag von 300 Euro beiden Eltern nebeneinander zu. Das doppelte Elterngeld gibt es allerdings nur, wenn auch wirklich die Mutter und der Vater Elternzeit nehmen und ihre berufliche Tätigkeit ruhen lassen. Dadurch haben sie einen Einnahmeverlust, der durch das Elterngeld teilweise aufgefangen wird. Dies gilt auch für eventuelle rückwirkende Zahlungen.

Wenn also z.B. der Vater nach der Mehrlingsgeburt daheim war, kann er auch nachträglich noch einen Antrag stellen. Auch bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden (Teilzeit) könnte ein Anspruch bestehen. In allen Zweifelsfällen wird empfohlen, sich zur Beratung an die Elterngeldstelle zu wenden.

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Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege