Last Minute Schnäppchen – so geht’s richtig

Einfach Koffer packen, ab zum Flughafen und dort „Last Minute“ einen billigen Urlaub buchen – was verlockend klingt, birgt einige Fallen:

Was ist eigentlich "Last Minute"? Nur wenn Sie den Urlaub nicht mehr als 14 Tage vor Reisebeginn buchen können und das Angebot günstiger ist als der reguläre Preis, darf das Label „Last Minute“ auf dem Angebot stehen. Alles andere ist Etikettenschwindel. Trotzdem haben Sie auch als Last-Minute-Bucher die gleichen Rechte wie Reisende, die längerfristig gebucht haben. Sie können also zum Beispiel genauso reklamieren, wenn das Angebot nicht wie vereinbart eingehalten wird. Bei höherer Gewalt können Sie auch so einen Reisevertrag kündigen.

Einfach Koffer packen, ab zum Flughafen und dort „Last Minute“ einen billigen Urlaub buchen – was verlockend klingt, birgt einige Fallen:

Was ist eigentlich "Last Minute"? Nur wenn Sie den Urlaub nicht mehr als 14 Tage vor Reisebeginn buchen können und das Angebot günstiger ist als der reguläre Preis, darf das Label „Last Minute“ auf dem Angebot stehen. Alles andere ist Etikettenschwindel. Trotzdem haben Sie auch als Last-Minute-Bucher die gleichen Rechte wie Reisende, die längerfristig gebucht haben. Sie können also zum Beispiel genauso reklamieren, wenn das Angebot nicht wie vereinbart eingehalten wird. Bei höherer Gewalt können Sie auch so einen Reisevertrag kündigen.

Auch wenn Sie es eilig haben, in den Urlaub zu kommen, sollten Sie keinen Trip buchen, ohne vorher Preise und Konditionen zu vergleichen. Vorsicht vor vermeintlichen Schnäppchen: Manche Anbieter kürzen bestimmte Leistungen wie Halbpension oder Transfer und verbilligen dadurch die Angebote. Checken Sie deshalb vorher genau, welche Leistungen enthalten sind.

Urlauber sollten Angebote mit der ausführlichen Beschreibung einzelner Reisekomponenten bevorzugen. Denn bei vielen Last-Minute-Reisen werden nur ein paar Eckdaten angegeben wie Zielort, Kategorie der Unterkunft und Art der Verpflegung.

Genauso wie beim regulär gebuchten Urlaub gilt auch bei Last Minute Reisen das Reisevertragsrecht. Der Veranstalter muss also alle zugesicherten Elemente der Reise erfüllen. Zu einer Last-Minute-Reise gehört auch eine Versicherung gegen Veranstalterpleiten, ein Sicherungsschein. Bezahlen Sie nur, wenn Sie einen Sicherungsschein erhalten. Sie finden ihn auf der Rückseite der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter muss aber keine Reisebestätigung ausstellen und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übermitteln, wenn Sie die Reise weniger als sieben Werktage vor der Abreise buchen. In diesem Fall kann der Veranstalter die Reiseunterlagen auch erst direkt vor der Abreise aushändigen, etwa am Flughafen. Auf jeden Fall müssen Sie erfahren, was bei Beanstandungen zu tun ist und an wen sie sich wenden können.

Verfasser: Verbraucherzentrale Hessen e.V., Große Friedberger Str. 13-17, 60313 Frankfurt, www.verbraucherzentrale-hessen.de.

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