Kfz-Versicherung: Welche sind Pflicht? Welche sind hilfreich?

Halter eines Kraftfahrzeugs müssen zwingend eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Das ist gesetzlich vorgegeben. Nicht vorgegeben ist die Höhe der Versicherungssumme. Diese sollte möglichst hoch sein – etwa 100 Million Euro, denn Autounfälle führen nicht selten zu hohen Schadenssummen.

Nicht verpflichtend, aber im Einzelfall hilfreich sind Teil- und Vollkaskoversicherungen. Die Teilkaskoversicherung sichert Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die zum Beispiel durch Brand oder Diebstahl entstehen. Eine Vollkaskoversicherung tritt auch bei selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug sowie bei Schäden, die mutwillig oder böswillig  entstanden sind. In beiden Fällen lässt sich an der Prämie sparen, wenn man eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese sollte man im Schadensfall aber auch tatsächlich tragen können.

Sparen lässt sich auch auf andere Weise:

Prämienvergleich

Wer genau vergleicht, kann viel Geld sparen. Bei gleichen Leistungen weichen die Prämien der Autoversicherer stark voneinander ab. Einmal jährlich ist es unter Beachtung der Kündigungsfrist möglich, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Rückstufung

Beim Tarifvergleich kommt es aber nicht nur die Beitragshöhe pro Versicherungsjahr an. Wichtig ist auch, wie im Schadensfall zurückgestuft wird. So kann nach einer Rückstufung der Beitrag bei einem zunächst günstigeren Anbieter plötzlich deutlich höher sein als bei dem zunächst teureren Anbieter.

Zusätzliche Leistungen

Neben niedrigen Tarifen und günstiger Rückstufung bieten einige Anbieter auch beitragsfreie Zusatzleistungen an. Hierzu gehören unter anderem ein eingeschlossener Schutzbrief, Schutz vor Marderbissen oder auch die sogenannte „Mallorca-Police“, welche den Haftpflichtschutz auf Autos ausweitet, die während des Urlaubs gemietet werden.

Rabatte

Großzügige Rabatte sind meist an bestimmte Auflagen gebunden. So können zum Beispiel maximale Kilometerleistungen vereinbart werden, oder Schadensersatz nach einem Diebstahl gibt es nur, wenn das Fahrzeug in der Garage abgestellt wird.

Insassenunfallversicherung

Eine Insassenunfallversicherung ist überflüssig. Wenn Insassen verletzt werden und Ansprüche gegen den Fahrer haben, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrer sollte allerdings eine Unfallversicherung haben.

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