Mit dem Preis verschaukelt

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Mit dem Preis verschaukelt

Mit dem Preis verschaukelt

Verbraucherzentrale Hessen mahnt erfolgreich ab

Wer auf Möbelsuche ist, findet immer irgendwelche Rabatte. Doch nicht immer sind die Rabatte so hoch, wie sie scheinen. Die Verbraucherzentrale ist erfolgreich gegen systematisch schwankende Preise vorgegangen.

Verbraucherzentrale Hessen mahnt erfolgreich ab

Wer auf Möbelsuche ist, findet immer irgendwelche Rabatte. Doch nicht immer sind die Rabatte so hoch, wie sie scheinen. Die Verbraucherzentrale ist erfolgreich gegen systematisch schwankende Preise vorgegangen.

Auf der Suche nach einem Kinderbett für ihre Tochter machte Frau W., eine Verbraucherin aus Hessen, eine wenig erfreuliche Beobachtung. Ein namhafter Möbelhändler hatte ein interessantes Bett auf Lager. Es war sogar um 10 Prozent reduziert und damit für 270 €uro statt 300 Euro zu haben. Doch Frau W. kaufte nicht sofort.

Einige Zeit später startete das Möbelhaus eine große Rabattaktion. Gute Nachrichten für Frau W. Sie fuhr ins Möbelhaus und schaute erneut nach dem Bett. Es kostete nun 260 Euro statt 550 Euro. Rechnerisch ein Rabatt von über 50 Prozent, mit dem das Unternehmen warb, obwohl sich der wirkliche Endpreis nur um 10 Euro bewegt hatte.

Irreführende Preisgestaltung

Frau W. ärgerte sich und informierte die Verbraucherzentrale Hessen. Diese hat in der Folge ebenfalls die wechselnden, stark schwankenden Streichpreise beobachtet. Da solche Preisschaukelei irreführend ist, hat die Verbraucherzentrale den Möbelhändler abgemahnt. Denn: Werbung muss bei der Wahrheit bleiben. Irreführende Angaben sind nicht erlaubt, sagt das Wettbewerbsrecht. Das gilt auch und gerade für den Preis, denn der ist schließlich ein besonders wichtiges Kriterium bei der Kaufentscheidung. Sogenannte Preisschaukelei ist ein Fall von Irreführung.

Der Möbelhändler hat sich gegenüber der Verbraucherzentrale Hessen verpflichtet, eine solche Praxis künftig zu unterlassen.

Verbraucher, die die Handlung eines Unternehmens für irreführend halten oder andere Probleme melden möchten, können die Verbraucherzentrale Hessen per Mail informieren: beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de.

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige, werbefreie und kostengünstige Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen, www.verbraucherzentrale-hessen.de.

Verfasser: Verbraucherzentrale Hessen e.V., Große Friedberger Str. 13-17, 60313 Frankfurt, www.verbraucherzentrale-hessen.de.

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