Faire Vertragslaufzeiten

© Verbraucherzentrale

Seit Anfang März gelten neue Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen. Die Verbraucherzentrale Hessen fasst die Neuregelungen zusammen.

Für juristische Laien ist es zur Zeit schwierig, den Überblick zu behalten. Der Gesetzgeber änderte in 2021 zahlreiche Gesetze im Bereich des Verbraucherschutzes. Diese Änderungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Während die Schutzvorschriften im Telekommunikationsgesetz (TKG) bereits ab Dezember 2021 galten, war für manche Änderungen im BGB mehr Geduld gefragt. Wichtige Regelungen gelten erst seit Anfang März 2022, andere Regelungen lassen noch länger auf sich warten.


Ungewollte Vertragsverlängerungen
Wie schon das TKG will auch das neue BGB ungewollten Vertragsverlängerungen den Kampf ansagen. So soll künftig ein Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit monatlich kündbar sein. Vorher waren Verlängerungen um jeweils bis zu einem Jahr möglich, bei maximal dreimonatiger Kündigungsfrist.


Leider gilt die neue Regelung – anders als im TKG – jedoch nur für Neuverträge. Das ist aber ein guter Anlass, alte Verträge besonders kritisch zu prüfen. Teilweise lohnt sich ein Neuabschluss, vielleicht auch aus Kostengründen. Die Neuregelung betrifft viele Verträge, darunter Strom- und Gasverträge, Wartungsverträge oder auch Zeitschriftenabos.
Nicht angepasst wurde die maximal erlaubte Erstlaufzeit. Die Verbraucherzentralen hatten für eine Begrenzung auf ein Jahr gekämpft. Doch es sind weiterhin maximale Laufzeiten von zwei Jahren möglich.


Kündigungsbutton ab Juli
Teil des Gesetzespakets war auch der Kündigungsbutton, mit dem Unternehmen die digitale Kündigung von Verträgen erleichtern sollen. Wer auf einer Website digitale Vertragsschlüsse ermöglicht, muss künftig auch eine digitale Kündigungsmöglichkeit schaffen. Der entsprechende Button muss schnell zu finden sein und darf keine unnötigen Hürden beinhalten. Doch diese Pflicht gilt wegen langer Umstellungsfristen erst ab Juli 2022.

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