Verträge checken und bares Geld sparen

Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt regelmäßige Prüfung laufender Verträge


Für viele Verträge gibt es Laufzeiten von einem oder zwei Jahren. Wer die Kündigungsfrist übersieht, ist eventuell noch ein weiteres Jahr an diesen Vertrag gebunden. Dabei kann es sich durchaus lohnen, regelmäßig die Konditionen für Telefon- und Handynutzung, für Gas- und Stromlieferung oder Auto- und Krankenversicherungen zu prüfen. Denn Neu-Kunden erhalten bei vielen Anbietern oft günstigere Konditionen.

 

Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt regelmäßige Prüfung laufender Verträge

Frau F. wandte sich vor einiger Zeit mit zwei Handyverträgen an die Verbraucherzentrale. Sie wollte zu einem anderen Anbieter wechseln, hatte dort einen neuen Vertrag zu günstigeren Bedingungen abgeschlossen und anschließend den alten Vertrag gekündigt. Der alte Anbieter hatte ihr daraufhin geschrieben, dass ihr Vertrag nicht sofort, sondern erst in acht Monaten endet. Nun wollte sie wissen, ob das rechtens sei.

Kündigungsfrist beachten

Für viele Verträge gibt es Laufzeiten von einem oder zwei Jahren. Wer die Kündigungsfrist übersieht, ist eventuell noch ein weiteres Jahr an diesen Vertrag gebunden.

Dabei kann es sich durchaus lohnen, regelmäßig die Konditionen für Telefon- und Handynutzung, für Gas- und Stromlieferung oder Auto- und Krankenversicherungen zu prüfen. Denn Neu-Kunden erhalten bei vielen Anbietern oft günstigere Konditionen. Hier gibt es das Handy gratis dazu, dort einen größeres Datenvolumen, bei einem anderen Anbieter gibt es einen Bonus oder die Kfz-Versicherung mit gleichen Leistungen zu einem günstigeren Tarif. Der regelmäßige Vertrags-Check kann bares Geld sparen. Wichtig ist allerdings die Kündigungsfrist im Blick zu behalten.

Günstigere Bedingungen bei demselben Anbieter

Wer den Anbieter nicht wechseln will, kann vor der Kündigung auch bei seinem bisherigen Anbieter fragen, ob es vielleicht neue, attraktivere Bedingungen gibt. Häufig erhalten Bestandskunden die gleichen Konditionen, die Neu-Kunden bekommen. Sie müssen nur danach fragen. Die laufenden Verträge zu ändern, verlangt allerdings immer Zeit und Aufmerksamkeit.

Vorsicht bei Kündigungsvormerkung

Einige Firmen bieten ihren Kunden an, die Kündigung vorzumerken. Mit einer solchen Vormerkung ist der Vertrag noch nicht gleich gekündigt. Verbraucher müssen die Kündigung noch zusätzlich bestätigen – zum Beispiel telefonisch. Das kann allerdings zum Problem werden. Denn im Streitfall können Verbraucher nur schwer beweisen, dass sie gekündigt zu haben.

Auch das Angebot, mancher Mobilfunkshops bei der Kündigung zu helfen, ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen mit Vorsicht zu genießen. Häufig kommen die aus dem Mobilfunkshop in die Kundenbetreuung gefaxten Kündigungen nicht beim Kundenservice des Anbieters an. Die Verbraucherschützer empfehlen deshalb, immer selbst schriftlich zu kündigen. Am besten mit einem Einwurf-Einschreiben.

Die Musterbriefe der Verbraucherzentrale auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterbriefe enthalten wertvolle Formulierungshilfen.

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