Trend am Rande der Legalität

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Trend am Rande der Legalität

Verbraucherzentralen warnen vor Lebensmitteln mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol

Nicht nur Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend. Auch um den Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) entwickelt sich ein regelrechter Hype. Als Hilfe bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen oder Depression preisen einige Hersteller ihre Produkte an. In Drogerien, Supermärkten und Onlineshops sind Kapseln, CBD-Öl oder Kaugummis erhältlich. Diese Produkte können gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten.
Lebensmittel mit Hanfsamen und daraus gewonnenem Öl oder Mehl sind als traditionelle Zutaten für Lebensmittel unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Für Tees dürfen die Hersteller auch die Hanfblätter verwenden.

CBD – Zulassung umstritten, gesundheitlich unsicher

Aus Sicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) müssen die Anbieter, bevor sie CBD-haltige Erzeugnisse auf den Markt bringen, entweder einen Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder einen Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel stellen. Das gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel. Zulassungen als Novel Food liegen bislang nicht vor.
Zwar hat CBD im Gegensatz zu THC keine berauschende (psychoaktive) Wirkung. Es sind jedoch zahlreiche unerwünschte Effekte bekannt. So kann CBD bei jedem Zehnten Schläfrigkeit und Benommenheit auslösen. Genauso häufig scheint CBD aber auch zum Gegenteil, also zu Schlaflosigkeit, Schlafstörungen und innerer Unruhe zu führen. Zudem sind Fragen zu Dosierung, Sicherheit und Wechselwirkungen noch nicht geklärt. Die Verbraucherzentrale Hessen rät daher von einem Verzehr ab.

Verkauf trotz fehlender Zulassung

Den Verkauf von Lebensmitteln, also auch Produkten mit Cannabidiol überwachen die jeweils zuständigen Landesbehörden. In manchen Bundesländern wurden bereits Produkte vom Markt genommen, einige Gerichtsverhandlungen laufen. Bis zur Entscheidung werden die Produkte weiter angeboten. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen ist es nicht akzeptabel, dass beispielsweise CBD-haltige Kaugummis im Verkauf sind, obwohl sie keine Zulassung haben. Hinzu komme, dass die Überwachungsbehörden nicht jedes erhältliche Produkt prüfen können. Besonders sensible Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden. Bonbons, Schokolade oder Erfrischungsgetränke enthalten oft fragwürdige Hanf-Zutaten, deren Ursprung unklar ist. Zudem nutzen die Anbieter Abbildungen von Hanfblättern und Begriffe wie „berauschend“, „high“ oder „Achtung Suchtgefahr!", um gezielt mit dem berauschenden Image zu werben.

Weitere Informationen auf

https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/vorsicht-bei-lebensmitteln-mit-dem-hanfinhaltsstoff-cannabidiol-cbd-43455

https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/hanfsamen-hanfoel-hanftee-wie-steht-es-mit-der-sicherheit-12881

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige, werbefreie und kostengünstige Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen, www.verbraucherzentrale-hessen.de.

Verfasser: Verbraucherzentrale Hessen e.V., Große Friedberger Str. 13-17, 60313 Frankfurt, www.verbraucherzentrale-hessen.de.

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