Erstattungsansprüche: Thomas-Cook-Pauschalreisen

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Viele Verbraucher, die im letzten Jahr bei Thomas Cook eine Pauschalreise gebucht hatten, sind nach der Pleite des Anbieters auf ihren Kosten sitzengeblieben, weil die Haftungssumme des Insolvenzabsicherers nicht ausreichend war. Ende 2019 kündigte die Bundesregierung dann an, diesen Kunden ihren finanziellen Schaden zu ersetzen.

Seit Anfang Mai 2020 können sich die betroffenen Kunden von Thomas Cook und Tour Vital Touristik in einem dafür bereitgestellten Portal registrieren und sich für die freiwillige Ausgleichszahlung anzumelden. Dort müssen Sie Ihre Angaben, Belege und Erklärungen übermitteln. Sie müssen auch angeben, welche Leistungen von dritter Seite Sie bereits erhalten haben. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob eine freiwillige Ausgleichszahlung (so nennt der Bund seine Leistung) in Betracht kommt. Anmeldefrist ist der 15. November 2020.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie müssen bei einem deutschen Tochterunternehmen von Thomas Cook, bei der Thomas Cook International AG oder bei der Tour Vital Touristik GmbH eine Pauschalreise gebucht und von der Zurich-Versicherung einen „Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ erhalten haben.

Voraussetzung ist auch, dass Sie die von Ihnen gezahlten Reisepreise infolge der Insolvenz der genannten Reiseveranstalter nicht oder nicht vollständig von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erstattet bekommen.

Außerdem müssen Sie Ihre Forderungen gegenüber der Zurich-Versicherung geltend gemacht und Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet haben.

Sie müssen dem Bund Ihre bestehenden Ansprüche gegenüber Dritten, insbesondere gegen die Zurich-Versicherung und den betreffenden Reiseveranstalter, abtreten. Der Bund will diese Ansprüche gegen die Zurich Versicherung und den Reiseveranstalter so konzentriert verfolgen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.

Welches Portal sollten Sie nutzen?

Reisende, die eine Pauschalreise vor der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gebucht hatten, sollen Ihre Anmeldung über das Thomas Cook Bundportal vornehmen.

Betroffene Pauschalreisende der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz  nutzen das Thomas Cook Bundportal unter dieser Internetadresse.

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Tour Vital Touristik GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal hier.

Weitere Informationen finden betroffene Verbraucher auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

 

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