Verschenkte Geschenke

Tipps der Verbraucherzentrale Hessen zum Weihnachtseinkauf

Vermeintliche Schnäppchen, Probleme mit der Sicherheit oder einfach das falsche Geschenk? Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Hinweise, worauf Sie beim Geschenkekauf und danach achten können.

Vermeintliche Schnäppchen, Probleme mit der Sicherheit oder einfach das falsche Geschenk? Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Hinweise, worauf Sie beim Geschenkekauf und danach achten können.
 
Gerade vor Weihnachten tappen Verbraucher vermehrt Internetbetrügern in die Falle. Fake-Shops locken mit übertrieben guten Preisen gegen Vorkasse, die riskanteste aller Zahlmethoden. Das Geld ist dann oft weg, Ware gibt es bestenfalls minderwertige.

Geprüfte Sicherheit

Wie gut ein Angebot ist, verrät der Blick auf Vergleichsportale. Auch der Besuch von Bewertungsportalen kann sich lohnen. Doch Bewertungen können auch manipuliert sein. Achten Sie bei vermeintlichen Schnäppchen aus dem Ausland auf die Produktsicherheit. Vor allem Elektrogeräte und Spielzeug müssen beispielsweise ein CE-Kennzeichen haben, damit sie hierzulande verkauft werden dürfen. Das freiwillige Zeichen „Geprüfte Sicherheit“ (GS) kann ebenso ein Anhaltspunkt sein.

XY uneingelöst

Auch Gutscheine sind beliebte Geschenke, doch sie werden oft nicht eingelöst. Gutscheine mit knapper Gültigkeit sollte man deshalb meiden. Kurze Einlösungsfristen können rechtswidrig sein, aber eine klare gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Den Ärger hat dann im Zweifel der Beschenkte.

Späte Bestellung - getrübte Freude

Direkt vor dem Fest Geschenke im Internet zu bestellen, kann ebenso misslingen. Informieren Sie sich vor der Bestellung, bis wann Anbieter noch eine pünktliche Lieferung zusagen. Der Gang in den Laden ist dann möglicherweise der bessere Weg für ungetrübte Weihnachtsfreuden.

Kaufbeleg aufbewahren

Bei bloßem Nichtgefallen sind Unternehmen nicht dazu nicht verpflichtet, mangelfreie Ware
umzutauschen. Bewahren Sie die Kaufbelege trotzdem auf. Denn manchmal bietet der Handel eine Rückgabe auf Kulanz an, verlangt dafür aber den Beleg. Eine Alternative zum Umtausch ist der Verkauf von ungewollten Geschenken auf Verkaufsplattformen.
Auch wenn sich nach dem Fest herausstellt, dass das Geschenk einen Mangel hat, kann der Kaufbeleg helfen. Er ist aber nicht die einzige Möglichkeit des Verbrauchers, einen Kauf nachzuweisen. Die gesetzliche Gewährleistung darf ein Händler nicht allein deshalb verweigern, weil der Beleg fehlt.  

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige, werbefreie und kostengünstige Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen, www.verbraucherzentrale-hessen.de.

Verfasser: Verbraucherzentrale Hessen e.V., Große Friedberger Str. 13-17, 60313 Frankfurt, www.verbraucherzentrale-hessen.de

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