Stromio: Klageregister eröffnet

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Manfred F. ist einer von vielen ehemaligen Kunden des Energieversorgers Stromio GmbH. Auch er bekam kurz vor dem Jahreswechsel 2021 die Mitteilung, dass Stromio die Belieferung einstellt und er seinen Strom jetzt vom örtlichen Grundversorger erhält. Inzwischen hat er einen anderen Stromversorger, der etwas günstiger als der Grundversorger ist. Dennoch zahlt er mehr, als er bei Stromio hätte bezahlen müssen.

Ab sofort können sich Betroffene zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen Stromio anmelden

Manfred F. ist einer von vielen ehemaligen Kunden des Energieversorgers Stromio GmbH. Auch er bekam kurz vor dem Jahreswechsel 2021 die Mitteilung, dass Stromio die Belieferung einstellt und er seinen Strom jetzt vom örtlichen Grundversorger erhält. Inzwischen hat er einen anderen Stromversorger, der etwas günstiger als der Grundversorger ist. Dennoch zahlt er mehr, als er bei Stromio hätte bezahlen müssen. Das Vorgehen von Stromio ärgert ihn heute noch. Deswegen ist es für ihn auch keine Frage, dass er sich an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen beteiligt.

Bebilderte Anleitung für den Eintrag ins Klageregister
Wer wie Manfred F. betroffen ist und zusammen mit der Verbraucherzentrale gegen Stromio vorgehen will, kann sich ab sofort kostenfrei in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Wie das geht, erklären die Verbraucherschützer in einer bebilderten Anleitung online auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he.

Schadenshöhe laufend dokumentieren
Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen will, sollte die Höhe des entstandenen Schadens dokumentieren. Ist die Verbraucherzentrale mit der Musterfeststellungsklage erfolgreich, können die Betroffenen in einem zweiten Schritt ihren individuellen Schaden gerichtlich einklagen. Daher ist es wichtig, bei jedem Vertragswechsel die Zählerstände zum Beispiel mit Fotos zu dokumentieren.

Schadenshöhe online berechnen
Wer wissen will, wie hoch voraussichtlich sein Schadensersatzanspruch ist, kann dazu das kostenfreie Rechen-Tool der Verbraucherzentrale Hessen nutzen, das ebenfalls über www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he erreichbar ist. Damit können Geschädigte den ihnen voraussichtlich zustehenden Schadenersatzbetrag ermitteln.

Hintergrund
Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 zum Teil rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen war das rechtswidrig. Preissteigerungen zählen zum normalen unternehmerischen Risiko. Dieses muss der Anbieter tragen und darf es nicht ungefragt auf seine Kundschaft abwälzen. Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor. Vor dem Oberlandesgericht Hamm soll festgestellt werden, dass Stromio rechtswidrig gehandelt hat. So soll die ehemalige Kundschaft in einem sich der Klage anschließenden Schritt Schadensersatz erhalten können. Denn durch die abrupte Vertragsbeendigung mussten viele plötzlich viel teureren Strom beziehen.

Weitere Informationen
Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand der Musterfeststellungsklage.

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