VZH: Führerscheine rechtzeitig tauschen - Umstellung bis 2033

Das Ende der alten Führerscheine ist längst beschlossen: Die ersten sind im Januar 2022 abgelaufen. Die letzten sind im Januar 2033 nicht mehr gültig. Wer noch einen älteren Führerschein hat, sollte sich darüber informieren, ab wann dieser ungültig ist und rechtzeitig den checkkartengroßen Führerschein aus Plastik beantragen, der dann EU-weit gültig ist. Der Umtausch ist bei der der Führerscheinbehörde am aktuellen Wohnsitz möglich und kostet rund 25 Euro.

Umtausch alter Führerscheine in Etappen
Die Zeit der alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine läuft ab: Der Gesetzgeber hat inzwischen einen Stufenplan eingeführt, nach dem alte Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Danach müssen Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers bis zum 19. Januar 2025 getauscht werden. Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, sollen je nach Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 getauscht werden. Wer vor 1953 geboren worden ist, für den gilt immer der 19. Januar 2033 als Stichtag - egal, wann dessen Führerschein ausgestellt worden ist.

Führerscheine ab 2013 sind befristet gültig
Führerscheine der Klasse B, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren müssen Sie sie erneuern.
Auch der Motorradführerschein (Klasse A) muss künftig alle 15 Jahre verlängert werden. Für ihn gelten die gleichen Umtauschfristen wie für den Pkw-Führerschein.

Prüfung entfällt, Geldbuße bei verstrichener Frist möglich
Wichtig: Wer seinen Führerschein umtauscht, muss keine neue Prüfung machen. Und wer die Umtauschfrist verstreichen lässt, verliert zwar nicht seine Fahrerlaubnis, muss aber mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Die Länder können von einem Bußgeld aber auch absehen, etwa wenn ein fristgerechter Umtausch bei der Führerscheinbehörde wegen der Corona-Pandemie nicht möglich war.

Hintergrund: Probleme bei Fahrten innerhalb der EU
Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren bei Fahrzeugkontrollen in anderen EU-Staaten alte graue oder rosafarbene deutsche Führerschein beanstandet. Bisweilen mussten deren Inhaber sogar ein Bußgeld bezahlen. Dabei hat die Europäische Kommission vereinbart, alle in einem EU-Land gültig erworbenen nationalen Führerscheine gegenseitig anzuerkennen.

Um bei einer Polizeikontrolle jenseits der Grenzen auf die Übereinkunft hinweisen zu können, stellt die EU im Internet den Wortlaut der Erklärung in den Sprachen der Mitgliedsländer zur Verfügung.

Wer in EU-Staaten unterwegs ist und noch nicht über einen scheckkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügt, sollte den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung - wichtig sind die Artikel 1 und 2 - mitnehmen.

Bleibt die Polizei im Ausland stur, ist meist ein Bußgeld fällig. Wer später dagegen vorgehen will, sollte darauf achten, dass auf dem Strafzettel der bezahlte Betrag und der Zahlungsgrund angegeben werden. Ob es sich aber lohnt, den Strafzettel mit Hilfe eines Anwalts anzufechten, hängt auch von der Höhe des Bußgeldes ab.

Wer keinerlei Ärger riskieren und noch vor dem nächsten Urlaub seinen alten Führerschein in ein EU-Dokument umtauschen möchte, sollte sich rechtzeitig nach den Bearbeitungszeiten erkundigen.

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