Unerwünschte Briefkastenwerbung wirksam verhindern

Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps zur Eindämmung der Werbeflut

Täglich flattern uns unerwünschte Reklameprospekte und Werbeflyer aus dem Briefkasten entgegen. Besonders ärgerlich ist das, wenn nach dem Urlaub bergeweise unnötiges Papier den Briefkasten verstopft.

Täglich flattern uns unerwünschte Reklameprospekte und Werbeflyer aus dem Briefkasten entgegen. Besonders ärgerlich ist das, wenn nach dem Urlaub bergeweise unnötiges Papier den Briefkasten verstopft. Mit einem "Bitte keine Werbung"-Aufkleber können Sie sich zwar vor Prospekten und Co. schützen. Klebt so ein Sticker an ihrem Briefkasten, dürfen weder Postboten noch andere beauftragte Unternehmen solche Prospekte einwerfen. Das gilt aber nicht für kostenlose Anzeigenblätter mit einem redaktionellen Teil. Diese Blätter dürfen trotzdem eingeworfen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor einigen Jahren entschieden. Wollen Sie also auch von kostenlosen Anzeigenblättern verschont bleiben, sollten Sie am Briefkasten einen besonderen Hinweis anbringen. Sie können auch den Herausgeber in einem Schreiben darüber informieren.


Persönlich adressierte Werbung werden sie nur los, wenn Sie den Absender – am besten schriftlich – direkt kontaktieren. Denn Werbesendungen mit Adresse muss der Postbote zustellen – auch wenn ein Aufkleber angebracht ist. Um das zu verhindern, sollten Sie in jedem Fall schriftlich Kontakt zum Absender aufnehmen, ob Brief oder E-Mail ist im Grunde egal.


Auch Werbesendungen, die beispielsweise "An alle Bewohner des Hauses/Straße/Hausnummer" gerichtet sind, dürfen nicht in Ihrem Briefkasten landen, wenn Sie das ausdrücklich nicht wünschen. Haben Sie sich schon einmal schriftlich gegen Werbung eines Unternehmens ausgesprochen, ist nicht einmal der Aufkleber "Bitte keine Werbung" nötig. Das Unternehmen muss dann selbst dafür sorgen, dass keine weitere Werbung bei Ihnen ankommt.
Für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern liegen, gilt der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" leider nicht. Diese gehören zur Zeitung, deshalb können Sie sie nicht separat zurückweisen. Ihre einzige Möglichkeit ist dann, die Zeitung abzubestellen.

Verfasser: Verbraucherzentrale Hessen e.V., Große Friedberger Str. 13-17, 60313 Frankfurt, www.verbraucherzentrale-hessen.de.

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