Gut verzinsten Bausparvertrag nicht vorschnell auflösen

Bausparkassen versuchen derzeit, Kunden aus alten Bausparverträgen zu locken, indem sie zum Beispiel ein Festgeldkonto anstelle des Bausparvertrages anbieten.

Die in Aussicht gestellte Verzinsung von drei Prozent für ein Festgeld mit einer Laufzeit von drei Jahren klingt im aktuellen Zinstief zunächst verlockend. Allerdings sollen die Kunden im Gegenzug ihre bestehenden Bausparverträge auflösen, die ähnlich oder besser verzinst sind. Und das über viele Jahre hinweg. Unterm Strich also keine Offerte im Kundeninteresse.

Was steckt dahinter? Bausparkassen wollen auf diese Weise Bausparverträge loswerden, die ihnen aktuell zu teuer geworden sind. Die Verträge sind oft erst seit wenigen Jahren zuteilungsreif, haben aber die vertraglich festgelegte Bausparsumme noch nicht erreicht. Kündigen dürfen die Bausparkassen solche Verträge nicht – auch wenn sie damit drohen.

Tipp

  • Lassen Sie sich nicht verunsichern. Sollte die Bausparkasse mit Kündigung drohen oder kündigen, widersprechen Sie der Kündigung schriftlich.
  • Lassen Sie sich von unabhängiger Stelle – zum Beispiel einer Verbraucherzentrale – beraten und das Angebot der Bausparkasse sorgfältig prüfen.

Verfasser: Verbraucherzentrale Hessen e.V., Große Friedberger Str. 13-17, 60313 Frankfurt, www.verbraucherzentrale-hessen.de.

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