2016: Neues Jahr – neue Regelungen

Tipps

Verbraucherzentrale Hessen informiert über die wichtigsten Änderungen für Verbraucher

Höhere Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung, mehr Geld für Eltern, Rentner und Bauherren, Verbesserungen in der Pflege, strengere Grenzwerte beim Spielzeug und die erneute Erhöhung des Briefportos. Das sind nur einige der Neuregelungen, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind oder im Laufe dieses Jahres auf Verbraucher zukommen. Freuen können sich Verbraucher unter anderem darüber, dass

  • das Kindergeld um 2 € auf 190 € und der Kinderzuschlag von 140 auf 160 € pro Monat steigt. Erwartet wird zudem ein Anstieg der Renten um 4,3 % (West) und 5 % (Ost) – die Entscheidung darüber soll im Februar 2016 fallen;
  • die Kreditanstalt für Wiederaufbau ab 1.4.2016 ihre Förderkredite für energieeffizientes Bauen von 50.000 € auf bis zu 100.000 € verdoppelt. Allerdings wird die Förderung nur noch für Neubauten gewährt, die dem Standard "KfW - Effizienzhaus 55" entsprechen;
  • künftig auch pflegende Angehörige einen Anspruch auf Beratung durch die Pflegekassen haben und sich die Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige insgesamt verbessern soll;
  • die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung in Zukunft Facharzt - Termine innerhalb von vier Wochen vermitteln – allerdings unter Verzicht auf die freie Arztwahl;
  • die Grenzwerte für mehrere Krebs erregende Substanzen in Kinderspielzeug bereits seit Ende Dezember 2015 EU - weit gesenkt wurden. Gut zu wissen: wer Spielzeug mit dem GS - Siegel kauft, kann davon ausgehen, dass die Konzentration der Krebs erregenden Stoffe unter den EU - Grenzwerten liegt;
  • ausrangierte Elektrogeräte ab dem 24. Juli 2016 kostenfrei in allen Geschäften mit mehr als 400 qm zurückgenommen werden müssen, wenn ein gleichwertiges Neu - Gerät gekauft wird. Ausnahme: die kostenfreie Rückgabe von kleinen Geräten wie Toaster, Kaffeemaschinen oder Handys ist in diesen Läden immer, also auch ohne einen Neukauf, möglich.
  • ab Mitte Dezember 2016 Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln Pflicht werden. Zu kennzeichnen sind Brennwert und der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz je 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels. Nur wenige Lebensmittel wie beispielsweise alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol oder sehr kleine Verpackungen sind davon ausgenommen. Zu einer verbraucherfreundlichen Ampelkennzeichnung konnte sich die EU allerdings nicht durchringen.

Ärgerlich für Verbraucher ist unter anderem,

  • der Anstieg der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • der Anstieg des Briefportos von 0,62 € auf 0,70 €. Dafür soll es drei Jahre lang stabil bleiben.

Den kompletten Überblick über die wichtigsten Neuerungen in 2016 gibt’s im Internet auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hessen unter www.verbraucher.de zum Lesen und Herunterladen.

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Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege