Im Rahmen des demographischen Wandels wird die hessische Bevölkerung immer älter. Dadurch steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. Diese Entwicklung kann Väter und Mütter – also Sie als Familienkarteninhaber – unerwartet vor große Herausforderungen stellen. Im Falle einer Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit Ihrer eigenen Eltern stehen Sie oftmals - mitunter kurzfristig - vor großen Problemen, gerade wenn auch eine Berufstätigkeit sowie die Kindererziehung wenig zeitliche Flexibilität erlauben. Wie versorge ich pflegebedürftige Angehörige, wenn ich nicht vor Ort oder aber berufstätig bin?
In Hessen werden drei Viertel aller Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen versorgt, wovon nur ein Viertel die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt. Von daher sind präventive Hinweise auf Unterstützungsangebote eine wichtige Maßnahme im Rahmen der Familienkarte Hessen.
Das Thema der „Vorsorge“ kann aber auch schon dann bei jüngeren Familien eine Rolle spielen, wenn plötzlich ein jüngeres Familienmitglied durch einen Verkehrsunfall oder eine schwere Erkrankung nicht mehr handlungs- oder entscheidungsfähig wird. In solchen Fällen ist eine frühzeitige Vorsorge durch Vorsorgevollmachten oder Betreuungs- und Patientenverfügungen hilfreich und entlastend.
Unter dem Stichwort "Vorsorge treffen" erfahren Sie zudem, wie mit Generationen- und Seniorenhilfen die Idee der Familie neu belebt werden kann. Dies kann beispielsweise durch Leih-Omas und Leih-Opas geschehen, die vorlesen oder bei den Hausaufgaben helfen. Außerdem erhalten Sie umfangreiche Tipps und Informationen, wie Sie Berufstätigkeit, Kindererziehung und Pflege eines Angehörigen besser miteinander vereinbaren können.
Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen rund um gesamte Thema "Vorsorge treffen" sowie Broschüren und Links, die es Ihnen als Familie ermöglichen sollen, eine Hilfestellung sowie wertvolle Tipps zu erhalten.
Solange man jung und gesund ist, beschäftigt man sich nicht gerne mit der Frage, was zu tun ist, wenn ein erwachsenes Familienmitglied durch einen plötzlichen Verkehrsunfall oder durch eine schwere Erkrankung in seiner Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird oder diese verliert.
Viele meinen, Ehepartner, Kinder oder die nächsten Verwandten könnten dann für sie einspringen und Entscheidungen treffen. Ein Irrglaube, der in einer solchen Belastungssituation zu weiteren Problemen führen kann. Nur wenigen Ehepaaren ist bewusst, dass mit der Eheschließung nicht automatisch eine rechtliche Vertretungsbefugnis verbunden ist. Der Gesetzgeber überlässt den Eheleuten selbst die Entscheidung, ob und von wem sie sich im Ernstfall vertreten lassen wollen. Zwar können die Ehepaare, die ein gemeinsames Konto haben, zumindest noch die wichtigsten Geldgeschäfte füreinander abwickeln. Doch wenn es um persönliche Angelegenheiten geht, wie z. B eine medizinische Behandlung, ist der Partner zunächst einmal handlungsunfähig. So kann beispielsweise die Ehefrau nicht einfach stellvertretend für ihren bewusstlosen Mann in eine riskante Operation oder den Abbruch einer medizinischen Behandlung einwilligen.
Dies ist nur dann möglich, wenn eine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorliegt oder das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin oder Betreuer bestellt hat.
Unabhängig vom Alter sollte deshalb eine individuell ausgestaltete Vorsorgevollmacht zum absoluten Pflichtprogramm gehören.
Unser Rechtssystem sieht folgende Vorsorgemöglichkeiten vor:
Bevor Sie sich für eines dieser Vorsorgemaßnahmen entscheiden, sollten Sie sich intensiv mit den einzelnen Regelungsinhalten und Formerfordernissen beschäftigen. Umfassende Informationen zu diesen Fragen bietet die Broschüre „Betreuungsrecht“, die gemeinsam vom Hessischen Justiz- und Sozialministerium herausgegeben wird. Neben ausführlichen Erläuterungen, worauf Sie im Einzelnen achten sollten, finden Sie hier auch hilfreiche Vordrucke und Musterformulare.
Diese Broschüre ist auch in leichter Sprache erhältlich. Hier erklären Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam, welche Rechte sie als Betreute haben und wie sie von einer Betreuerin oder einem Betreuer unterstützt werden können.
Folgende Broschüren können Sie kostenlos erhalten oder hier herunterladen:
Wenn Sie weitere Beratung und Unterstützung bei der Erstellung einer vorsorgenden Verfügung benötigen, können Sie mit jeder kommunalen Betreuungsbehörde oder mit den zahlreichen Betreuungsvereinen in Hessen Kontakt aufnehmen. Die Anschriften finden Sie in der Betreuungsrechtsbroschüre. (Hinweis: Die Anschriften finden Sie auf den Seiten 39-46).
Auf der Homepage www.pflege-in-hessen.de erfahren Sie als Familie alles rund um das Thema Pflege und können sich einen individuellen Leitfaden zusammenstellen.
Bis Sie wissen, welche Form der Pflege für Sie bzw. Ihre Angehörigen passt und bis der Pflegeantrag bewilligt ist, gibt es einiges zu beachten. Der interaktive Leitfaden vermittelt Ihnen einen schnellen und kompakten Überblick. Anhand Ihrer Angaben werden Sie in bis zu dreizehn Schritten zu allen notwendigen Überlegungen und Maßnahmen geführt, die im Pflegefall anstehen – von der Beratung bis zur Auswahl des passenden Pflegeangebotes.
Auf diesem Weg entsteht Ihr persönlicher Leitfaden, der sich speichern und ausdrucken lässt.
Die Hessische Landesregierung hat die Seniorenpolitische Initiative gestartet, um vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft und den damit verbundenen tiefgreifenden Veränderungen die Bedingungen und Lebenskonzepte älterer Menschen zu analysieren und neue Handlungsoptionen zu entwickeln. Älteren Menschen soll ein selbstbestimmtes, aktives und sozial eingebundenes Leben ermöglicht werden. Die Solidarität der Generationen ist hier von entscheidender Bedeutung.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wie Sie als Familie vom Engagement und dem Erfahrungsschatz älterer Menschen profitieren können. Außerdem erhalten Sie wertvolle Tipps, welche Möglichkeiten es gibt, um im Fall der Fälle Beruf und Pflege eines Familienangehörigen besser miteinander verbinden zu können.
Seniorinnen und Senioren setzen sich zunehmend ehrenamtlich in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen ein. Die Hessische Landesregierung fördert im Rahmen der Seniorenpolitischen Initiative die Einrichtung von Koordinierungsstellen für den Aufbau von Senioren- und Generationenhilfen. Inzwischen gibt es 8 Modellregionen in Hessen zur Einrichtung solcher Koordinierungsstellen, die die Gründung von Generationenhilfen unterstützen und den Seniorinnen und Senioren Alltagshilfen bieten und ihnen zugleich Möglichkeiten unterbreiten, wie sie sich für die Gesellschaft engagieren können. Der Einsatz für jüngere Generationen, die viel von den Erfahrungen der Älteren profitieren können und die andererseits ihre Sichtweisen an die Seniorinnen und Senioren weitergeben, umfasst beispielsweise die Betreuung von Kindern, Hilfe bei den Hausaufgaben oder auch Lesepatenschaften. Jüngere können dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können, z.B. durch Begleitdienste bei Arztbesuchen oder Nachbarschaftshilfen wie die Erledigung von Einkäufen.
Unsere Gesellschaft wird immer älter. Dadurch steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. Pflege tritt häufig unerwartet ein, ist schwer planbar und oft mit einer hohen Belastung verbunden. In Hessen werden dennoch rund drei Viertel der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, mehrheitlich durch ihre Angehörigen. Von ihnen ist der größte Teil zugleich berufstätig, so dass die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege durch gezielte Angebote schon heute von großer Bedeutung ist und in Zukunft noch an Wichtigkeit gewinnen wird. Die Hessische Landesregierung verfolgt dieses Thema im Rahmen der Seniorenpolitischen Initiative mit hoher Priorität und bietet mit der Broschüre „Beruf und Pflege vereinbaren“ konkrete Lösungsansätze und Praxisbeispiele aus hessischen Unternehmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege aktiv unterstützen. Darüber hinaus wurde eine Charta geschaffen, mit deren Unterzeichnung sich Unternehmen in Hessen dem gemeinsamen Ziel anschließen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Übernahme der Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige zu unterstützen. Neben konkreten Angeboten wie beispielsweise flexible Arbeitszeiten oder Telearbeit gehört dazu auch die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, in dem die Pflege von Angehörigen kein Tabu ist.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Broschüren zu den verschiedenen Themenbereichen können Sie hier downloaden: