Lebensmittel mit Vitamin-D-Zusatz: teils verboten, teils zu hoch dosiert

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In der dunklen Jahreszeit greifen viele zu Lebensmitteln, die mit Vitamin D angereichert sind. Doch die Verbraucherzentrale Hessen rät zur Vorsicht. Ein Marktcheck der Verbraucherschützer ergab, dass die Hersteller das vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlene Anreicherungskonzept nur unzureichend beachten. Die darin für bestimmte Lebensmittelgruppen empfohlen Höchstmengen überschritten 13 der 61 getesteten Produkte.

In der dunklen Jahreszeit greifen viele zu Lebensmitteln, die mit Vitamin D angereichert sind. Doch die Verbraucherzentrale Hessen rät zur Vorsicht. Ein Marktcheck der Verbraucherschützer ergab, dass die Hersteller das vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlene Anreicherungskonzept nur unzureichend beachten. Die darin für bestimmte Lebensmittelgruppen empfohlen Höchstmengen überschritten 13 der 61 getesteten Produkte.

Eine zu hohe Aufnahme von Vitamin D kann mit gesundheitlichen Nachteilen verbunden sein. Bei dem Anreicherungskonzept des BfR ist berücksichtigt, dass Vitamin D auch aus anderen Quellen aufgenommen wird, zum Beispiel aus fettem Meeresfisch oder Nahrungsergänzungsmitteln. Für Milchprodukte, Brot und Backwaren, Streichfette, Speiseöle und Cerealien schlägt das BfR Höchstmengen für den Vitamin-D-Zusatz vor. Diese Höchstmengen überschritten 13 der 61 getesteten Produkte. Das entspricht einem Anteil von 21 Prozent. Die mittels UV-Bestrahlung angereicherten Lebensmittel hielten die Höchstmengen ein.

Getränke und Tees sowie Lebensmittel mit ungünstigen Nährwerten wie Süßigkeiten eignen sich laut BfR nicht für eine Anreicherung mit Vitamin D. Trotzdem fanden die Verbraucherzentralen auch bei diesen Lebensmittelgruppen Produkte mit Vitamin-D-Zusatz.

Außer für Margarinen und Streichfette ist der Zusatz von Vitamin D in Lebensmitteln ohnehin verboten und bedarf einer Erlaubnis durch eine Allgemeinverfügung oder Ausnahmegenehmigung. Bei 68 von 112 im Marktcheck untersuchten Produkten fehlte allerdings eine solche Genehmigung.

Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, beim Einkauf darauf zu achten, ob Lebensmittel mit Vitamin D angereichert sind. Vor allem Produkte, die in größeren Mengen verzehrt werden, sollten möglichst nicht mit Vitamin D angereichert sein.

Tipp: So versorgen Sie sich mit Vitamin D

  • Gehen Sie täglich für 10 bis 20 Minuten ins Freie. Von April bis September kurbeln Sie so die Vitamin-D-Produktion Ihres Körpers an. In den Wintermonaten greift der Körper auf die hoffentlich gut gefüllten Vitamin-D-Speicher im Fett- und Muskelgewebe sowie in der Leber zurück.
  • Essen Sie regelmäßig fetthaltigen Meeresfisch wie Lachs, Makrele oder Sardinen. Eier und Wildpilze liefern ebenfalls Vitamin D.
  • Bewegung und Calcium sind zusätzlich zu Vitamin D erforderlich, um die Gesundheit von Knochen und Zähnen zu unterstützen: Bewegen Sie sich ausreichend und regelmäßig. Achten Sie auf calciumreiche Lebensmittel wie Milchprodukte, dunkelgrünes Gemüse sowie Nüsse und Ölsaaten und eventuell calciumreiches Mineralwasser bei Verzicht auf Milchprodukte.
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