Ihr Kinderlein kommet - Verbraucherzentrale Hessen mahnt Sparkasse ab

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Mit einem Werbeschreiben lockte die Kasseler Sparkasse ein 13-jähriges Kind. Das Kind sollte „S-INSIDER Gold Mitglied“ werden. Eine solche Mitgliedschaft enthielt unter anderem eine Kreditkarte – zum Preis von 5,90 Euro pro Monat. Die Verbraucherzentrale Hessen hält die Werbung für rechtswidrig und mahnte die Kasseler Sparkasse ab. Mit einem Werbeschreiben lockte die Kasseler Sparkasse ein 13-jähriges Kind. Das Kind sollte „S-INSIDER Gold Mitglied“ werden. Eine solche Mitgliedschaft enthielt unter anderem eine Kreditkarte – zum Preis von 5,90 Euro pro Monat. Die Verbraucherzentrale Hessen hält die Werbung für rechtswidrig und mahnte die Kasseler Sparkasse ab.

Etwa 23 bis 25 Euro Taschengeld monatlich empfiehlt das Familienportal des Bundesfamilienministeriums für ein 13-jähriges Kind. Ein interessantes Kundensegment, befand offenbar die Kasseler Sparkasse und wandte sich duzend mit einem besonderen Angebot an hessische Kinder. Für nur 5,90 Euro pro Monat gäbe es nicht zuletzt eine Kreditkarte.

Eine kleine Rechenhilfe war beigefügt: Das seien bloß 0,19 Euro pro Tag. Viel Geld für Kinder, die umgerechnet nicht einmal einen Euro Taschengeld pro Tag erhalten sollen. Wer gleich noch einen Bausparvertrag abschloss, erhielt sogar einen 100-Euro-Gutschein. „Bitte vereinbare gemeinsam mit deinen Eltern einen Termin mit mir“, hieß es am Ende des Briefes vom Kundenberater.

Wettbewerbswidrige Werbung
Eine solche Werbung hielt die Verbraucherzentrale Hessen für rechtswidrig und auch moralisch fragwürdig. Denn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet solche Aufforderungen an Kinder. Kinder sind aus gutem Grund nur begrenzt geschäftsfähig. Eine Kreditkarte ist absolut kein Spielzeug – so die Einschätzung der Verbraucherschützer.

Die Abmahnung der Verbraucherzentrale Hessen ging zurück auf eine Verbraucherbeschwerde. Auf die Abmahnung verpflichtete sich die Kasseler Sparkasse, die Werbung nicht mehr zu versenden. Andernfalls würde eine Vertragsstrafe fällig.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich ebenfalls über Unternehmen beschweren möchten, können sich an die Verbraucherzentrale Hessen wenden, etwa per Mail unter beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de.

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